ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Formvorbehalt bei Vertragsabschlüssen

Ein Vertrag mit der Heebag AG ist zustande gekommen:

- wenn die Parteien einen Vertrag schriftlich oder per E-Mail geschlossen haben;

- wenn die Heebag AG eine Offerte schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat;

- wenn die Heebag AG eine Offerte durch eine konkludente Erfüllungshandlung, insbesondere durch die Zusendung oder Lieferung bestellter Ware, annimmt.


2. Vorrang der Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Heebag AG

Im Geschäftsverkehr mit der Heebag AG gelten die nachstehend abgedruckten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.


Die Heebag AG anerkennt keine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ihrer Kunden, es sei denn, die Übernahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sei ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden.


Die Zusendung dieser Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen durch die Heebag AG gilt als ausdrückliche Ablehnung sämtlicher entgegenstehender Offerten in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), es sei denn, die Abweichungen seien ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden.


3. Vertragsgegenstand

Für die genaue Beschreibung der zu liefernden Ware (Art, Ausstattung, Menge usw.) ist die Bestätigung der Heebag AG massgebend. Angaben über Produkte in Preis- und Bestell-Listen, Drucksachen, Werbebroschüren, Zeichnungen usw. sind unverbindlich, sofern die Parteien nicht schriftlich oder per E-Mail vereinbaren, dass diese Unterlagen einen Vertragsbestandteil bilden.


Die Heebag AG behält sich im Interesse ihrer Kunden vor, statt der zugesicherten durch technische Weiterentwicklungen verbesserte Ware zu liefern.


4. Preise

Die in Dokumenten der Heebag AG aufgeführten Preise entsprechenden bei Drucklegung bzw. Herausgabe des Kataloges bzw. von Dokumenten gültigen Preislisten. Preisanpassungen infolge veränderter Marktverhältnisse, Teuerung oder Kursanpassungen bleiben ohne Voranzeige jederzeit vorbehalten. Offerten, die keine spezielle Befristung enthalten, sind während 30 Tagen ab Offertdatum gültig.


Die Verkaufspreise der Heebag AG verstehen sich exkl. MwSt. Der kostendeckende Mindestnettowarenwert der Bestellung beträgt CHF 100.00.


Die Heebag behält sich das Recht vor, Differenzkosten nachzubelasten. Für angebrochene Verpackungseinheiten wird einen Zuschlag von CHF 20.00 für den entstandenen Mehraufwand verrechnet.


5. Berechnung der Preise

Die Höhe der Preise richtet sich nach der Vereinbarung zwischen den Parteien.


6. Normen / Vorschriften am Liefer- oder Einsatzort

Die Mass- und Textangaben sowie die Abbildungen in unseren Dokumenten sind unverbindlich. Massgebend sind in der Schweiz üblichen Normen. Ausländische Besteller haben uns über Rechtsnormen und behördliche Anordnungen, welche die Lieferung, die Ausstattung oder die Verwendung der bestellten Waren betreffen, zu informieren. Diese Informationspflicht umfasst insbesondere:

  • Bestimmungen über die Beschaffenheit und den Einsatz der gelieferten Ware
  • Sicherheitsvorschriften
  • Gesundheitsrelevante Bestimmungen

7. Sonderanfertigungen

Der Besteller übernimmt allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder Muster und deren Angaben, die uns zur Verfügung gestellt wurden. Zudem übernimmt der Besteller die Verantwortung für die Herstellung und Lieferung der Produkte, so dass gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden können. Angebote und Bestätigungen von Sonderteilen werden immer auf der Basis unserer Einschätzung des Herstellaufwandes abgegeben. Wir behalten uns das Recht vor, von einem Auftrag und/oder Liefervertrag zurückzutreten, wenn sich in der Herstellung unvorhergesehene Schwierigkeiten einstellen, die unter vertretbarem Aufwand unsererseits nicht gelöst werden können.


8. Lieferfristen und Lieferverpflichtungen

Für die in unseren Dokumenten erwähnten Lieferfristen und Lieferverpflichtungen übernehmen wir keine Gewähr. Die Festsetzung der Lieferfristen erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, sie sind jedoch unverbindlich. Entschädigungsansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Auch im Falle verspäteter Lieferung ist der Besteller verpflichtet, die Ware anzunehmen, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Verpflichtung auf Lieferung besteht nur auf der Grundlage unserer Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von höherer Gewalt, wie Naturereignisse, Krieg, internationale Spannungen, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Epidemien, Streik usw. sowie anderweitige, von unserem Willen oder demjenigen unserer Lieferwerke unabhängige Ereignisse entbinden uns von der Verpflichtung zur teilweisen oder vollständigen Lieferung.


Lieferungen auf Abruf sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.


9. Verpackung

Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Verpackungsart.


Die Kosten für die Verpackung gehen zu Lasten des Bestellers.


Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. EURO-Paletten, Boxen und Kisten sind hiervon ausgenommen und werden verrechnet, ausgetauscht bzw. gutgeschrieben.


10. Versand

Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am vorteilhaftesten erscheinende Versandart.


Die Kosten für den Versand ab Werk gehen zu Lasten des Bestellers.


Bei Express-Sendungen berechnen wir die zusätzlichen Frachtkosten. Rücksendungen, die nicht durch die Heebag AG zu verantworten sind, werden nur nach vorherigen Vereinbarungen akzeptiert, andernfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des Nettowarenwertes berechnet. Rücksendungen im Warenwert unter CHF 50.00 sind ausgeschlossen.


11. Gefahrtragung

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über, auch wenn die Lieferung franko, CIF, FCA, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt.


Verzögert sich der Versand aus Gründen, welche die Heebag AG nicht zu vertreten hat, oder wird er aus solchen Gründen unmöglich, lagert die Heebag AG die zu liefernde Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.


12. Zahlungskonditionen

Wir behalten uns A-Konto- oder Vorauszahlungen vor, auch wenn diese vorab anderweitig vereinbart wurden.


Die Zahlungen haben innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Ungerechtfertigte Abzüge werden in jedem Falle nachbelastet. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 5 % Verzugszins. Ist der handelsübliche Satz für Zinsen auf ungedeckte Kontokorrentkredite bei Schweizer Banken höher, kommt dieser höhere Satz zur Anwendung.


13. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Falls nach der anwendbaren Rechtsordnung für die Begründung des Eigentumsvorbehaltes der Eintrag in ein besonderes Register erforderlich ist, sind wir zur Vornahme dieses Registereintrages ermächtigt. Ware, die nicht vollständig bezahlt ist, darf weder veräussert noch verpfändet noch sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Vorbehalten bleibt eine Veräusserung im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Erwerbers. In diesem Fall tritt der Erwerber seine Kaufpreisforderung an uns ab.


14. Mängelrügen

Der Besteller hat die Lieferung nach Empfang sofort zu prüfen und uns festgestellte Mängel innert fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb der gleichen Frist nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies gilt die Lieferung als genehmigt, was den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge hat.


Dasselbe gilt bei einer Falschlieferung oder bei einer unvollständigen Lieferung.


Bei Falschlieferungen hat der Empfänger uns eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Wir behalten uns jedoch vor, anstelle einer Ersatzlieferung eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren nicht weiterverarbeitet worden sind. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages.


Dasselbe gilt bei einer unvollständigen Lieferung.


15. Gewährleistung bei Rechtsmängeln

Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers für rechtliche Mängel werden im rechtlich zulässigen Umfang wegbedungen. Statt der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gilt folgende Regelung: Weist die gelieferte Ware rechtliche Mängel auf, hat der Besteller der Heebag AG eine angemessene Frist für die Beseitigung der rechtlichen Mängel oder die Lieferung mängelfreier Ware anzusetzen. Hingegen hat er - sofern nichts anderes vereinbart wurde - keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf die Auf­lösung des Vertrags.


16. Gewährleistung bei Sachmängeln

Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers für Sachmängel sowie die Haftung für Mängel, welche auf die Arbeit einer Hilfsperson zurückzuführen sind, werden im rechtlich zulässigen Umfang wegbedungen. Statt der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gilt folgende Regelung:


Die Heebag AG repariert oder ersetzt qualitativ mangelhafte Teile der gelieferten Ware raschmöglichst auf ihre Kosten. Zu Lasten der Heebag AG gehen die Be­standteile, der Reparaturaufwand, der Hin- und Rücktransport, die Verpackung und die Versicherung.


Für Schäden und Mängel, welche durch normale Abnützung, unsachgemässe Be­handlung, nicht fachgemässe Installation, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung sowie infolge anderer Gründe, welche die Heebag AG nicht zu vertreten hat, entstanden sind, haftet die Heebag AG nicht.


Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme der Ware, längstens aber 24 Monate ab dem Tag, an dem sie dem Besteller zur Verfügung stand.


Die Heebag ist berechtigt aber nicht verpflichtet, anstelle der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung entweder eine Gutschrift zu erteilen, sofern die Waren bzw. die Werke nicht weiterverarbeitet worden sind.


Sachmängel berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Wandelung und Minderung sind ausgeschlossen. Ebenso besteht kein Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz.


Die Heebag AG ist von ihrer Gewährleistungspflicht für Sachmängel befreit, solange der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist.


17. Produktehaftpflicht

Alle Ansprüche aus Produktehaftpflicht werden wegbedungen, sofern und soweit dies nach der anwendbaren Rechtsordnung zulässig ist. Für Schadenersatzansprüche haften wir nur, wenn der Schaden unsererseits vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch für jedes Organisationsverschulden. Die Haftung für Mängelfolgeschäden aller Art wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Das gilt insbesondere für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung im Nordamerikanischen Raum ist grundlegend ausgeschlossen.


18. Annullierung

Die Annullierung von Bestellung setzt unser ausdrückliches, schriftliches Einverständnis voraus. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Annullierung von Restlieferungen einer Bestellung. Wir sind berechtigt, von Lieferverpflichtungen zurückzutreten, wenn wir die finanzielle Situation des Bestellers negativer als ursprünglich beurteilen, sowie auch, wenn sich diese anders präsentiert, als sie uns dargestellt wurde. Sonderanfertigungen und/oder auf Kundenwunsch konfektionierte, geänderte oder gefertigte Artikel werden grundlegend nicht zurückgenommen.


19. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-9450 Altstätten Kanton St. Gallen


20. Verbindlicher Originaltext

Verbindlicher Originaltext dieser Bedingungen ist deutsch, auch wenn andere Korrespondenzen in unterschiedlichen Sprachen gehalten wurden.


21. Katalogeigentum Copyright

Die grafische Gestaltung und das verwendete Artikelnummernsystem in unseren Katalogen bzw. Dokumenten sind urheberrechtlich geschützt. Nachdrucke und jede Art von Vervielfältigungen auch auszugsweise sind nur zulässig mit schriftlicher Genehmigung der Heebag AG, CH-9450 Altstätten Kanton St. Gallen.


 22. Anwendbares Recht

Es kommt einzig Schweizer Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung. Das UN-Kaufrecht (Wiener Kaufrecht) wird nicht angewendet.


23. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist CH-9450 Altstätten Kanton St. Gallen. Unsere Vertragspartner verzichten ausdrücklich auf ihren Wohn- oder Geschäfts- Sitzgerichtsstand.


HEEBAG AG, CH-9464 Lienz, August 2016


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